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Wasserkraft: Primäre Zuständigkeit für das Land

„Über die großen Wasserkonzessionen kann künftig das Land Südtirol selbständig entscheiden“, freut sich LH Kompatscher über die in Rom gefallene Entscheidung.

Heute Nacht hat die Haushaltkommission des Senats in Rom grünes Licht für einen Änderungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz „Milleproroghe“  gegeben. Damit hat sie auch einem Antrag zugestimmt, mit dem der Artikel 13 des neuen Autonomiestatuts abgeändert wird. Artikel 13 regelt die großen Wasserableitungen zur Erzeugung von elektrischer Energie.
„Mit dieser Änderung erhalten wir nun primäre Gesetzgebungsbefugnis in Sachen Wasserkraft“, freut sich Landeshauptmann Kompatscher. „Wir können als die Konzessionen zur Nutzung von Wasserkraft selbständig ausschreiben und vergeben. Diese Entscheidung ist nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht von Interesse, sie wertet unsere Autonomie auf und ist ein wichtiger Schritt hin zu noch mehr Eigenständigkeit“, so der Landeshauptmann.
Kompatscher weist auch darauf hin, dass es sich bei der in den  frühen Morgenstunden genehmigten Abänderung nicht um eine Durchführungsbestimmung handelt: „Es ist diese eine Änderung des Statutes selbst. Daher haben wir als Landesregierung gestern Früh auch unser Einvernehmen gegeben“, erklärt Landeshauptmann Kompatscher, „die Bestimmung hat also einen rechtlich höheren Rang als eine Durchführungsbestimmung.“ Mit der Abänderung werden auch bestehende Konzessionen bis 2022 verlängert. (jw)