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Mineralwasser: Landesregierung hebt Wasserzinse an

Die Wassergebühren für die Nutzung von Mineralwasser werden angehoben. Dies hat die Landesregierung heute (5. Dezember) beschlossen.

32 anerkannte Mineralwasserquellen gibt es in Südtirol. Wer Mineralwasser in Flaschen abfüllen und verkaufen will, muss über eine wasserrechtliche Konzession verfügen und einen gesetzlich geregelten Jahreszins zahlen. Per Beschluss hat die Landesregierung heute (5. Dezember) auf Vorschlag von Energie- und Umweltlandesrat Richard Theiner die neuen „Wassergebühren für die Nutzung von Mineralwasser“ festgelegt.
Die Basis dafür wurde mit einer Gesetzesänderung im Frühsommer gelegt: Mit dem Nachtragshaushalt 2017 wurde Art. 4 des Landesgesetzes 10/1983 eingefügt, der vorsieht, dass die Einnahmen aus den Wasserzinsen für eine effiziente Gewässernutzung verwendet werden können. Zudem war eine Anpassung an die Europäische Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG notwendig, die bestimmt, dass Wassergebühren zur Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen einzuheben sind. Ausgearbeitet hat den Vorschlag zur Festlegung der Mineralwassergebühren, zu dem sich auch der Rat der Gemeinden positiv geäußert hat, die Landesagentur für Umwelt. Enthalten sind darin sowohl die Gebühren für das Abfüllen von Mineralwasser, als auch für die Nutzung als Thermal- oder Heilwasser und für die Nutzung für andere, nicht therapeutische Zwecke wie etwa die Bauernbadln.

Wertvolle Ressource
„Der heutige Beschluss ist Ausdruck des politischen Willens, die in Südtirol bisher sehr niedrigen Wasserzinse für Mineralwasser anzuheben und damit dieser wertvollen Ressource gerecht zu werden“, betont Umweltlandesrat Theiner. „Hier wird mit einem öffentlichen Gut ein relativ großer Wertzuwachs generiert, den es entsprechend abzugelten gilt.“ Vor allem auf staatlicher Ebene war vermehrt Kritik an den niedrigen Mineralwasser Tarifen in Südtirol laut geworden, weshalb eine Neuregelung nötig geworden sei. „Mit den neuen Wassergebühren liegen wir italienweit im oberen Feld“, so Theiner. Der Wasserzins für Mineralwasser setzt sich aus drei Komponenten zusammen: einem Basiswasserzins, einem verbrauchsabhängigen Gebührenanteil (sowohl auf das insgesamt abgeleitete als auch auf die abgefüllte Mineralwassermenge) und einer Gebühr auf den Eingriff in das Gewässer. „Durch die Anhebung liegen die neuen Wassergebühren für Mineralwasser zehn bis 15 Mal höher als die derzeitigen Wasserzinse“, erklärt Thomas Senoner, Direktor des Landesamtes für Gewässernutzung. „Für die Bauernbadln steigen die Kosten nicht, bei Thermalnutzungen in größerem Ausmaß hingegen schon“, ergänzt er. Diese Einnahmen würden der Allgemeinheit zurückgegeben, indem man sie ausschließlich zur Untersuchung und Wiederherstellung der Gewässer und zur Förderung einer nachhaltigen und umweltgerechten Gewässernutzung verwende. Insbesondere würden damit Anlagen zur Nutzung der öffentlichen Gewässer optimiert und an die klimatisch bedingten Veränderungen des Wasserhaushalts angepasst, erklärt Senoner.

Die neuen Tarife im Detail
Für das Abfüllen von Mineralwasser beträgt der neue jährliche Mindestzins für die laut den Konzessionsdekreten genehmigte Wassermenge 7.500 Euro je Liter/Sekunde. Dazu kommt der Gebührenanteil für die im Vorjahr abgeleitete Wassermenge (0,4 Euro pro Kubikmeter) und jener für die im Vorjahr in Mehrwegflaschen abgefüllte Wassermenge (2 Euro pro Kubikmeter). Für die in Einwegflaschen abgefüllte Wassermenge beträgt der Gebührenanteil 2,30 Euro (Glas) bzw. 2,70 Euro (anderes Material). Für die Nutzung als Thermal- oder Heilwasser ist ein jährlicher Mindestzins für die laut Konzessionsdekreten genehmigte Wassermenge von 1.250 Euro je Liter/Sekunde zu entrichten. Hinzu kommt der Gebührenanteil für die im Vorjahr abgeleitete Wassermenge (0,03 Euro pro Kubikmeter). Für andere, nicht therapeutische Nutzungen, beispielsweise in den Bauernbadln, ist für die laut Konzessionsdekreten genehmigte Ableitungsmenge ein jährlicher Gebührenanteil von 200 Euro je Liter/Sekunde zu entrichten. Hinzu kommt der Gebührenanteil für die im Vorjahr abgeleitete Wassermenge (0,02 Euro pro Kubikmeter). Die neuen Wassergebühren treten mit der Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt der Region in Kraft.

(mpi)