Im Vordergrund der Gespräche standen die Baulose Eisackunterquerung und Mauls 2-3, es wurde ein regelmäßiger mit Austausch dem Arbeitsinspektorat vereinbart.
Mit den verschiedenen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz beim Bau des Brennerbasistunnels befasste sich kürzlich die Landesabteilung Arbeit. Abteilungsdirektor Helmuth Sinn traf mit dem Vorstand des BBT, Raffaele Zurlo, zu einem Arbeitssicherheitsgipfel zusammen. Am Treffen nahmen auch der Direktor des Arbeitsinspektorates, Sieghart Flader, der Direktor des Konsortiums BBT, Martin Ausserdorfer, die für den Tunnelbau zuständigen Arbeitsinspektoren sowie mehrere von der BBT-Gesellschaft beauftragte Sicherheitskoordinatoren und Techniker teil.
Im Vordergrund der Gespräche standen die Baulose Eisackunterquerung und Mauls 2-3 mit einem Arbeitsumfang von insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro. Für die Durchführung dieser Arbeiten sind im Sicherheits- und Koordinierungsplan Maßnahmen vorgesehen, die dazu beitragen sollen, jegliche Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer auf der Baustelle zu vermeiden. Es wurde gemeinsam darüber beraten, wie diese Maßnahmen noch wirkungsvoller eingesetzt und verbessert werden können, damit Arbeitsunfälle vermieden werden können.
Sinn verwies auf das Ziel der Landesverwaltung, die BBT Baustelle als Musterbaustelle zu gestalten und den Bau des Brennerbasistunnels ohne einen tödlichen Arbeitsunfall abzuwickeln. „Das gute Zusammenspiel der Auftraggeber mit den beauftragten Unternehmen und dem Sicherheitsmanagement ist dabei von fundamentaler Wichtigkeit“, betonte der Abteilungsdirektor. Zurlo und seine Sicherheitstechniker sicherten zu, dass sie alles unternehmen werden, um den Bau des Brennerbasistunnels möglichst unfallfrei durchzuführen. So sollen zusätzliche technische Hilfsmittel vorgesehen werden und die Sensibilisierung und Ausbildung der Arbeitnehmer weiter verstärkt werden, auch über die gesetzlichen Mindestvorschriften hinaus.
Beim Treffen wurde auch ein regelmäßiger Informationsaustausch mit dem Arbeitsinspektorat über die von den Sicherheitskoordinatoren angeordneten Maßnahmen und deren Umsetzung vereinbart. Darüber hinaus werden immer wieder Kontrollen von Seiten des Arbeitsinspektorates durchgeführt. (LPA)