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Ferienbetreuung: Bis 1. März kann um Projektförderung angesucht werden

Bis zum 1. März können alle Anbieter von Ferien-Betreuungsprojekten für Kinder und Jugendliche in der Familienagentur des Landes um Förderung ansuchen.

Wer Betreuungsprojekte für Kinder und Jugendliche während der Schulferien organisiert und anbietet, wird vom Land Südtirol finanziell unterstützt. Um Beihilfen kann bis zum 1. März 2018 in der Familienagentur angesucht werden. Die Ansuchen sind – wie bereits im Vorjahr – über die Gemeinden oder Bezirksgemeinschaften zusammen mit der entsprechenden Bedarfsplanung oder dem Jahresprogramm einzureichen.
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinien, welche die Landesregierung erst vor kurzem genehmigt hat. Beihilfen sind für ergänzende und außerschulische Betreuungs- und Begleitungsangebote für Kinder und Jugendliche vorgesehen. Die neuen Richtlinien legen unter anderem den 1. März als neuen Termin für das Einreichen von Beitragsgesuchen für außerschulische Projekte in den Ferienzeiten vor. Zudem werden ab 2018 die Beitragssätze für Personalausgaben angehoben: Damit sollen auch in Zukunft die Mehrkosten abgefangen werden, die durch die Abschaffung der Wertgutscheine (Voucher) entstanden sind, und die Betreuungsangebote für Familien weiterhin erschwinglich bleiben.
Informationen:
http://www.provinz.bz.it/familie-soziales-gemeinschaft/familie/foerderungen-formulare.asp

(LPA)