Mit dem neuen kollektivvertraglichen Abkommen für Tagesmütter wird deren Renten- und Sozialversicherung deutlich verbessert.
Nach gemeinsamen Bemühungen des Familienressorts des Landes, der Tagesmüttergenossenschaften, Genossenschaftsverbände und Gewerkschaften und der Südtiroler Abgeordneten in Rom ist vor wenigen Tagen das neue kollektivvertragliche Abkommen für Tagesmütter in Kraft getreten, deren Renten- und Sozialversicherung damit deutlich verbessert wird. Das Abkommen betrifft rund 250 aktive Tagesmütter in Südtirol. Der Übergang vom Kollektivvertrag der „Hausangestellten“ zu jenem der Angestellten von Sozialgenossenschaften bedeutet vor allem eine bessere soziale und Rentenabsicherung. Positive Auswirkungen gibt es aber auch unter anderem in Bezug auf Urlaub, bezahlte Freistunden oder die Abfertigung. Familienlandesrätin Waltraud Deeg bezeichnet das Ergebnis als Folge des guten Zusammenspiels vieler Beteiligten: „Alle involvierten Partner haben die Wichtigkeit des Anliegens erkannt. So konnte es in relativ kurzer Zeit zu einer längst fälligen Aufwertung des Berufsbildes der Tagesmütter kommen.“ Zur Vorgeschichte: Die 2015 vom Familienressort vorgelegten und von der Landesregierung verabschiedeten Leitlinien zum Ausbau der Kleinkindbetreuung sehen unter anderem auch bessere Arbeitsbedingungen für das Betreuungspersonal vor. Ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung erfolgte mit der Verabschiedung des Gesetztes zum Schutz der selbstständigen Arbeit durch den römischen Senat vor rund einem Jahr, das auch eine Passage zur besseren Absicherung von Tagesmüttern enthält. Dass dieser Absatz eingebaut wurde, sei vor allem der guten Vernetzung mit den Südtiroler Kammerabgeordneten und Senatoren in Rom zu verdanken, ebenso wie den Landtagsabgeordneten, die zuvor einen entsprechenden Beschlussantrag im Landtag eingebracht hatten, sagt Deeg. In Folge haben die vier Genossenschaftsverbände und die Vertreter der Gewerkschaften auf Landesebene ein neues kollektivvertragliches Abkommen für Tagesmütter erarbeitet, das nun seit wenigen Tagen in Kraft ist. „Für die Tagesmütter bedeutet das eine bessere Renten- und Sozialversicherung, aber auch die Aufwertung eines Berufsbildes, das nun angesichts der großen Relevanz dieses Tätigkeitsbereichs noch weiterentwickelt und gestärkt werden sollte“, betont die Landesrätin. (LPA)