Der Ministerrat hat beschlossen, Adoptiveltern einen Teil der Spesen des Adoptionsverfahrens zu erstatten. Die Anträge können bis zum 16. Juli gestellt werden.
Der Ministerrat hat beschlossen, dass Eltern, die in den Jahren 2012 bis 2017 ein Kind adoptiert haben, um Rückerstattung der Spesen für das Adoptionsverfahren ansuchen können. Ansuchen können alle Eltern, die in Italien ansässig sind, und die über eine internationale Adoption ein Kind aus einem anderen Land aufgenommen haben. Berechtigt sind auch all jene italienischen Staatsbürger, die seit mindestens zwei Jahren in einem anderen Land leben und nach dem Recht dieses Landes ein Kind adoptiert haben – vorausgesetzt, diese Adoption wurde von der italienischen Behörde anerkannt. Über diese Möglichkeit informiert das Landesamt für Jugendschutz und soziale Inklusion. Das entsprechende Dekret wurde am 30. Mai im Bereich internationale Adoptionen auf der Seite des Ministerrates veröffentlicht. Die Anträge können bis zum 16. Juli 2018 gestellt werden, die Eltern müssen ihn gemeinsam stellen, und zwar online über das System „Adozione Trasparente“. Der Zugang zum System ist über die einheitliche digitale Identität SPID möglich. Auf der genannten Webseite des Ministeriums ist genau angeführt, welche Unterlagen es zur Antragsstellung braucht und welche Schritte einzuhalten sind. Martha Stocker spricht von einer wichtigen Maßnahme für die Adoptivfamilien, die oft hohe Kosten stemmen müssen, um sich ihren Traum einer Familie erfüllen zu können. „Diese Entscheidung des Ministerrates ist ein Schritt in die richtige Richtung für all jene Adoptivfamilien, die sich seit Jahren schon darum bemühen, dass ihr Einsatz – auch finanziell– honoriert wird“, sagt Stocker. Adoptiveltern mit einem gemeinsamen Einkommen von bis zu 35.000 Euro bekommen 50 Prozent der Kosten einer Adoption – oder höchstens 5000 Euro erstattet, jene, die gemeinsam zwischen 35.000 und 70.000 Euro verdienen, bekommen 30 Prozent der Kosten oder maximal 3000 Euro ersetzt. Ersetzt können all jene Spesen werden, die zur Adoption eines minderjährigen Kindes notwendig waren, die belegt werden können und von der Behörde bestätigt wurden.
Weitere Informationen gibt auch das Landesamt für Jugendschutz und soziale Inklusion, Bozen, Michael-Gamper-Straße 1, Tel . 0471 41 82 30/31. (ep)