Die Reihung der Symbole der Parteien auf den Listenzeichenplakaten für die Landtagswahlen ist ausgelost. Bis 4. September müssen die Kandidatenlisten vorliegen.
Bis zum heutigen Mittwoch um 17 Uhr hatten die Parteien und politischen Gruppierungen, die bei den Landtagswahlen am 21. Oktober 2018 antreten wollen, Zeit, ihre Listenzeichen bei der Landeswahlbehörde im Palais Widmann in Bozen zu hinterlegen.
Drei Richter haben heute, 29. August, in ihrer Funktion als Mitglieder der Wahlkommission die Listenzeichen vor der Auslosung überprüft. Von den 17 vorgelegten Listenzeichen wurden 17 zugelassen, davon zwei mit Vorbehalt. Vor fünf Jahren waren es 19 zugelassene Listenzeichen.
Somit werden 17 Listenzeichen auf den offiziellen Listenzeichenplakaten für die Landtagswahl am 21. Oktober aufscheinen.
Die Listenzeichen werden auf den Plakaten horizontal gereiht. Die Reihenfolge ist heute Abend, 29. August, durch das Los bestimmt worden. Die Auslosung hat folgende Reihenfolge ergeben:
1 L’Alto Adige nel cuore
2 Verdi – Grüne – Verc
3 Die Freiheitlichen
4 Team Köllensperger
5 L’Alto Adige nel cuore Fratelli d’Italia uniti
6 SVP Südtiroler Volkspartei
7 Vereinte Linke Sinistra unita
8 Forza Italia
9 Süd-Tiroler Freiheit
10 MoVimento 5 Stelle
11 PD Partito Democratico – Demokratische Partei
12 Noi Alto Adige Südtirol
13 Bürgerunion für Südtirol
14 Verdi – Grüne – Verc – Sel
15 Casapound Italia
16 Lega Nord
17 Il popolo della famiglia
Am morgigen Donnerstag werden alle Einbringer eine entsprechende Mitteilung mit der Reihung der Listenzeichen erhalten und ein digitales Listenzeichen-Plakat wird an die Gemeinden versandt, die dieses dann auf ihrer digitalen Amtstafel publizieren.
Als nächsten Schritt zur Vorbereitung der Landtagswahlen 2018 müssen die Parteien und politischen Gruppierungen ihre Kandidatenlisten vorlegen. Diese müssen in der Zeit zwischen 31. August, 1. September, 3. September, jeweils von 9 bis 12 und von 14 bis 17 Uhr, beziehungsweise 4. September 2018, von 9 bis 12 Uhr, beim Generalsekretariat im Palais Widmann in Bozen eingereicht werden. Der Erklärung über die Einreichung der Liste muss eine Liste von mindestens zwölf und maximal 35 Kandidaten und Kandidatinnen enthalten. Sobald dann feststeht, welche Parteien und politischen Gruppierungen tatsächlich imstande waren, die Voraussetzungen für die Abgabe der Kandidatenlisten zu erfüllen, wird die Reihenfolge der Listenzeichen auf den Stimmzetteln für die Landtagswahlen ausgelost. (SAN)
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