Familien mit mindestens einem Kind unter sieben Jahren können online oder bei den Patronaten um eine finanzielle Unterstützung des Landes ansuchen.
Mit dem Landeskindergeld werden Familien abhängig von ihrer wirtschaftlichen Lage und von der Zusammensetzung der Familie unterstützt. Anspruchsberechtigt sind Familien, die mindestens ein Kind unter siebn Jahren oder mindestens zwei minderjährige Kinder haben. Auch Familien, in denen ein bereits volljähriges Kind eine Beeinträchtigung hat, können jährlich um diesen Beitrag ansuchen.
Um eine durchgehende Beitragszahlung zu erreichen, muss ab 1. September bis zum 31. Dezember 2018 um die Erneuerung des Landeskindergeldes 2019 angesucht werden. Familien, die erstmals um das Landeskindergeld ansuchen, können dies ab dem Zeitpunkt der Erfüllung aller Voraussetzungen vornehmen. Auf der Familienseite des Landes gibt es dazu eine Übersicht dieser und der weiteren bestehenden Unterstützungsmaßnahmen für Familien. Das Ansuchen kann bei allen Patronaten eingereicht werden, die dieses dann an die Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) übermitteln. Alternativ kann der Antrag auch online über das persönliche Portal myCIVIS eingereicht werden.
Im Jahr 2017 haben insgesamt 28.699 Familien in Südtirol das Landeskindergeld erhalten. Dafür wurde ein Gesamtbetrag von 35,1 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. (ck)