Die Regionalregierung hat heute der Planung des Personalbedarfs für den Dreijahreszeitraum 2018-20 zugestimmt.
Mit der Personalplanung hat sich die Regionalregierung in ihrer heutigen Sitzung (19. September) in Bozen befasst. Sie billigte die Planung des Personalbedarfs für den Dreijahreszeitraum 2018-2020 und ergänzte damit einen Beschluss, den sie im vergangenen Juni gefasst hatte. Die Voraussetzungen dafür waren mit der Genehmigung des Nachtragshaushalts durch den Regionalrat im vergangenen Juli nach Gesprächen mit Justiz- und Finanzministerium über den Stellenplan geschaffen worden.
Die Regionalregierung hat somit heute erste Maßnahmen beschlossen, um in den Jahren 2018 und 2019 Verwaltungssstellen im Gerichtswesen in Südtirol und dem Trentino langfristig zu besetzen. Dazu sollen Bedienstete, die auf der Grundlage früherer Vereinbarungen mit dem Justizministerium für die Justizbehörde arbeiten, endgültige der Justizverwaltung zugewiesen werden. Darüber hinaus geht es um die Einstufung der Führungskräfte und die Ausschreibung öffentlicher Stellenwettbewerbe vor allem in den Berufsbildern der Kanzleibeamten, der Höheren Beamten für Rechtspflege sowie für den Sprachbereich. (LPA)