Transparenz wird künftig beim Ankauf von Kunstwerken im Sinne des Landeskulturgesetzes (Nr. 9 vom 27. Juli 2015) und der entsprechenden Richtlinie der Landesregierung (Nr. 1315 vom 28. November 2017) besonders groß geschrieben: Die Landesabteilung Deutsche Kultur hat daher heuer den Ankauf erstmals öffentlich ausgeschrieben. Im laufenden Jahr 2018 stehen für diesen Zweck 100.000 Euro zur Verfügung. Mit diesem Betrag sollen Werke
bildender Künstlerinnen und Künstler für die eigene Sammlung angekauft werden. Bisher oblag es einer Fachleutekommission über Ankaufsangebote zu befinden.
Mit dem Erwerb von Kunstwerken fördert das Land das zeitgenössische Kunstschaffen in Südtirol. „Wir verstehen die Kunstankäufe als eine Säule der Künsterinnen- und Künstlerförderung „, betont die Direktorin im Amt für Kultur, Angelika Gasser. „Ziel ist es, das zeitgenössische Kunstschaffen zu dokumentieren und der Öffentlichkeit zu vermitteln“, sagt die zuständige Projektleiterin Alexandra Pan. „Die erworbenen Kunstwerke“, informiert sie, „werden nach Erwerb möglichst im öffentlichen Raum ausgestellt.“
Ankaufen möchte die Deutsche Landeskulturabteilung Werke von Kunstschaffenden, die aus Südtirol stammen oder
deren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Südtirol liegt, und zwar Bilder und Fotografien ebenso wie Plastiken und andere Objekte, die einem künstlerischen Prozesses entspringen. Im Sinne der rechtlichen Vorgaben können nur Werke von lebenden Kunstschaffenden angekauft werden und von Kunstwerken, deren Herstellung nicht mehr als 50 Jahre zurückliegt. Der Ankaufspreis des einzelnen Kunstwerks muss unter 40.000 Euro liegen. Eine von der Landesregierung eingesetzte Kunstankaufskommission bewertet die Angebote, wobei die künstlerische Qualität des Werks und die Laufbahn des Künstlers berücksichtigt werden.
Angebote für den Kunstankauf können bis zum 31. Oktober 2018 per Post oder per E-Mail an das Landesamt für Kultur, Andreas-Hofer-Straße 18, Bozen, kultur@provinz.bz.it oder kultur@pec.prov.bz.it gerichtet werden. (jw)