Wer außerhalb Südtirols eine Oberschule oder einen Vollzeitkurs besucht, kann bis 20. Dezember um Studienbeihilfe ansuchen.
Die Landesregierung hat heute (2. Oktober) einen Betrag von 400.000 Euro bereitgestellt, um auch im Schuljahr 2018/19 den Besuch von Oberschulen oder Vollzeitkursen der Berufsbildung zu unterstützen, die in Südtirol nicht angeboten werden. Dabei hat sie auch die entsprechende Wettbewerbsausschreibung genehmigt.
Eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Stipendien ist, dass Vollzeitkurse mindestens sechs Monate dauern. Um die Studienbeihilfe können sich Personen bewerben, deren bereinigtes Jahreseinkommen 2017 höchstens 32.000 Euro betragen hat, für Kurse mit Teilnahmegebühren von mehr als 10.000 Euro wird die Einkommensgrenze auf 34.000 Euro angehoben. Die Ansuchen für das Schuljahr 2018/19 können bis Donnerstag, 20. Dezember 2018 eingereicht werden.
Auskünfte zur Wettbewerbsausschreibung und zu den Förderkriterien erteilt das Amt für Schulfürsorge des Landes, Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen, wo auch die Gesuchsformulare aufliegen und eingereicht werden können. Die Formulare sind zudem online auf der Homepage der Abteilung Bildungsförderung (www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung > Fördermaßnahmen für Schüler > Oberschüler und Berufsschüler außerhalb Südtirols) zu finden. (jw)