Das Land fördert die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung verstärkt. Betriebe können mit bis zu 50-prozentiger Förderung der Bruttolohnkosten rechnen.
Menschen mit Beeinträchtigungen sollen selbstbestimmt leben und arbeiten können. Das ist der Leitgedanke des Landes, Unternehmen stärker zu fördern, die Personen mit Beeinträchtigungen beschäftigen. Um diesem Wunsch gerechter zu werden, hat die Landesregierung heute (16. Oktober) beschlossen, Betriebe, die Menschen mit Beeinträchtigungen einstellen, höhere Beitragszahlungen auszustellen. Für bestimmte Personengruppen können die Fördergelder bis zu 50 Prozent des Bruttolohnes betragen und bis zu 25 Jahre lang ausbezahlt werden.
Die Förderungen im Detail
Bei geistiger Invalidität, die zwischen 46 Prozent und 66 Prozent liegt, erhält der Arbeitgeber acht Jahre lang Fördergelder in Höhe von 20 Prozent des Bruttogehaltes. Hierbei handelt es sich um Betriebe, die nicht verpflichtet sind, Menschen mit Behinderung anzustellen. Betriebe, die verpflichtet sind, Menschen mit Behinderung anzustellen, erhalten bei gleichbleibender Situation für acht Jahre 10 Prozent des Bruttolohnes. Im Falle einer Invalidität, die zwischen 67 Prozent und 79 Prozent liegt, sind für Betriebe mit keiner Pflichtaufnahme für 25 Jahre 35 Prozent des Bruttolohnes vorgesehen. Verpflichtende Betriebe werden 25 Jahre unterstützt und erhalten 20 Prozent des Bruttolohnes. Bei geistiger Beeinträchtigung, die über 80 Prozent liegt, gibt es für Betriebe, die nicht der Pflichtvermittlung unterliegen, 25 Jahre lang 50 Prozent und für Betriebe 30 % des Lohnes. (gzp)