Die Regionalregierung hat das Pflichtqouten-Aufnahmeprogramm zur Arbeitseingliederung genehmigt. Dadurch finden Menschen mit Behinderung in den Gerichtsämtern der Region eine Arbeitsstelle.
Auf Vorschlag von Vizepräsident Maurizio Fugatti hat die Regionalregierung in ihrer Sitzung vom 26. Februar das Aufnahmeprogramm zur stufenweisen Erfüllung der Pflichtquote zur Arbeitseingliederung von Menschen mit Behinderung genehmigt. Dadurch sind drei Arbeitsplätze in den Südtiroler Gerichtsämtern Menschen mit Behinderung vorbehalten, eine Arbeitsstelle steht Menschen vor, die als pflichtvermittlungsberechtigt gelten (Witwen und Waise aus Arbeit, Wehrdienst, Krieg und italienische Flüchtlinge).
Bei den vier Stellen handelt es sich um eine unbefristete Anstellung als Ausgeher sowie drei Stellen als Gerichtssachbearbeiter, ebenfalls mit unbefristeter Anstellung. In den vergangenen zwei Jahren, also seit der Übernahme der Kompetenzen für das Gerichtspersonal durch die Region, wurden bereits 120 Anstellungen in diesem speziellen Bereich vorgenommen. Dabei wurden Menschen mit befristetem, aber auch unbefristetem Vertrag eingestellt. „Wir konnten durch die Stellenbesetzungen die Effizienz unserer Gerichtsämter steigern, was sich wiederum positiv auf die Beschäftigung ausgewirkt hat“, sagt Vizepräsident Fugatti. Das Aufnahmeprogramm zur stufenweisen Erfüllung der Pflichtquote bei der Arbeitseingliederung von Menschen mit Behinderung läuft noch bis Ende 2020. Die Überwachtung und Beurteilung wird vom Arbeitsvermittlungszentrum in Zusammenarbeit mit der Ärztekommission durchgeführt. (LPA/fg/ck)