Über die Verteilung von mehr als 45 Millionen für die Wohnbauförderung sowie 364 verfügbare Mietwohnungen des Wohnbauinstituts hat die Landesregierung heute (21. April) entschieden.
Im Februar hatte die Landesregierung über das Wohnbauprogramm des Landes entschieden, für das im Jahr 2020 insgesamt 133 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Davon wurden nun 45,3 Millionen Euro für die Gewährung von Schenkungsbeiträgen für den Neubau, Kauf oder die Sanierung der Erstwohnung zugeteilt. Zudem unterstützt das Land die Bürger durch das Bereitstellen von Sozialwohnungen, in diesem Jahr werden voraussichtlich 364 Wohnungen neu vergeben.
Heute (21. April) hat die Landesregierung über den Verteilungsschlüssel der Geldmittel und der Wohnungen des Instituts für den sozialen Wohnbau (Wobi) entschieden. Leitend ist dabei die zahlenmäßige Stärke der jeweiligen Bevölkerungsgruppe an der Gesamtbevölkerung, aber auch der Bedarf. Als Berechnungsbasis dienten dabei die ASTAT-Daten aus dem Jahr 2018 sowie die Anzahl der im Jahr 2018 eingereichten gültigen Wohnbauförderungsgesuche. „Wohnen ist ein Grundbedürfnis, welches das Land seit Jahrzehnten aktiv fördert. Dabei ist der soziale Ausgleich eine wichtige Basis, um die zur Verfügung stehenden Mittel möglichst gerecht zu verteilen“, unterstreicht Wohnbaulandesrätin Waltraud Deeg.
Im Jahr 2020 werden 94,89 Prozent der Wohnbauförderungsmitteln EU-Bürgern zugewiesen (Anteil an der Bevölkerung laut Astat: 93,6 Prozent, Bedarf laut Ansuchen: 98,7 Prozent). Nicht-EU-Bürgern und Staatenlosen stehen demnach 5,11 Prozent der Mittel zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein leichter Rückgang (2019: 5,15 Prozent). Damit Nicht-EU-Bürger oder Staatenlose Anspruch auf diese Unterstützung haben, müssen sie sich bei Einreichen des Gesuchs seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung in Südtirol aufgehalten haben. Zudem muss eine mindestens dreijährige Erwerbstätigkeit im Landesgebiet nachgewiesen werden.
Bei den verfügbaren Mietwohnungen des Instituts für den Sozialen Wohnbau (Wobi) werden 317 Wohnungen (entspricht 85 Prozent) EU-Bürgern zugewiesen. 47 Wohnungen (13 Prozent) sind hingegen Bürgern aus Nicht-EU-Staaten und Staatenlosen vorbehalten. (LPA/ck)