#NeustartSüdtirol: Lockerungen für Wirtschaft, Freizeit und Kultur

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#NeustartSüdtirol: Lockerungen für Wirtschaft, Freizeit und Kultur

Weitere Lockerungen der Vorgaben zum Schutz vor dem Coronavirus für Wirtschaft, Freizeit und Kultur hat die Landesregierung heute genehmigt und dazu die Anlage A zum neuen Landesgesetz geändert.

Die 1/10 Regel wird zur 1/5 Regel, in den Öffis darf man mit Mundschutz überall sitzen, Mannschaftssport wird möglich, Geschäfte dürfen Sonntags wieder öffnen und bei Veranstaltungen kann es wieder Ausschank geben – dies sind nur einige der Neuerungen an der Anlage A zum Landesgesetz Nr. 4 vom 8. Mai 2020, die die Landesregierung heute (23. Juni) der Neustart-Phase entsprechend angepasst hat. „Inzwischen gleichen sich die Regeln auf europäischer Ebene immer mehr an“, sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher.
Die Änderungen der Anlage A treten nach der Veröffentlichung im Amtsblatt und somit morgen (24. Juni) in Kraft. Für einige Lockerungen gibt es abweichende Termine.

Aus 1/10-Regel wird 1/5-Regel
Eine wesentliche Neuerung für die Wirtschaftstätigkeiten betrifft die Anzahl der Personen, die pro Quadratmeter Fläche zugelassen sind. Nachdem vor zwei Wochen die Landesregierung die Abstandsregel von zwei Metern auf einen Meter halbiert hat, wird nun generell aus der 1/10- Regel – also den mindestens zehn Quadratmetern Fläche pro Person – die 1/5-Regel. Somit kann überall dort, wo die Regel gilt, die Zahl der maximal anwesenden Personen verdoppelt werden. Bestehen bleibt die 1/10-Regel allerdings in Schwimmbädern, auf Handelsmessen und in Wellnessbereichen.

Gesichtsvisier nicht notwendig, keine Handschuhe bei Buffets
Bisher war bei wirtschaftlichen Tätigkeiten, bei der sich Personen über längere Zeit weniger als einen Meter Abstand haben, generell eine chirurgische Maske plus Gesichtsvisier vorgeschrieben. Auf das Gesichtsvisier wird nun verzichtet, nicht aber auf die chirurgische Maske. Das bedeutet somit, dass über einem Meter keine Mund-Nasen-Bedeckung, unter einem Meter Mund-Nasen-Bedeckung genutzt werden muss, unabhängig aus welchem Material. Bei längerer Zeit unter einem Meter Abstand braucht es für die Berufe der Körperpflege, Servierkräfte eine chirurgische Maske.
Bei Buffets in Beherbergungsbetrieben entfällt die Pflicht des Tragens von Einweghandschuhen, stattdessen müssen vorher die Hände desinfiziert werden.

Öffentliche Saunen und Wellnessanlagen können öffnen
Seit 10. Juni können Saunen in Hotels benutzt werden, aber nur einzeln oder von Familienmitgliedern oder Personen desselben Zimmers. Nun können auch öffentliche Saunen und generell Wellnessanlagen mit allen Zubehörsräumen öffnen. Nach dem italienischen Modell gilt in Saunen und allen geschlossenen Räumen ein Mindestabstand von zwei Metern. Im gesamten Wellnessbereich, nicht in den Einzelräumen, gilt die 1/10-Regel für die maximale Personenanzahl. Alle Personen, die die Anlagen nutzen müssen in geeigneten Systemen oder Tabellen erfasst werden, die 30 Tage lang aufzubewahren sind, um eventuell Infektionen nachverfolgen zu können.

Mannschaftssport und Kontaktsportarten wieder möglich
Bei den sportlichen Tätigkeiten sind Mannschaftssport und Kontaktsportarten wieder erlaubt. Im Sinne der staatlichen Entwicklungen können sowohl im Breitensport, als auch im Vereinssport und sowohl im Freien, als auch in geschlossenen Räumen wieder Mannschaftssport und Kontaktsportarten entsprechend der nationalen Sicherheitsprotokolle betrieben werden. Dank Änderungen in der Anlage A ist es zudem in Südtirol möglich, Technik-, Kraft- und Konditionstraining im Abstand von einem Meter auch im Mannschaftssport durchzuführen (dabei sind die Bestimmungen des Landes einzuhalten). Sobald Mannschaftssport in Form von Mannschaftsspielen durchgeführt wird wie beispielsweise Trainingsspiele oder Zweikampftraining gelten die nationalen Sicherheitsprotokolle.

Weiterhin Mund-Nasen-Schutz in den Öffis
In allen Zügen und Bussen und generell im öffentlichen Nahverkehr sowie bei Nicht-Liniendiensten (Mietwagenunternehmen, Kleinbusse) muss weiterhin Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Essen und Getränke bei Veranstaltungen und neue 1/5-Regel
Während es bisher ausgeschlossen war, ist ab 15. Juli die Verabreichung von Speis und Trank bei Veranstaltungen wieder zulässig, wenn die gleichen Schutzmaßnahmen wie sie für die Gastronomie vorgesehen sind, eingehalten werden (nur so viele Gäste wie Sitzplätze, ein Meter Abstand zwischen den Personen, Tisch-Service usw.). Weitere Lockerungen gibt es für Kulturveranstaltungen und generell bei Events: Statt der 1/10-Regel gilt die 1/5-Regel für die Anzahl der zulässigen Personen pro Quadratmeter Fläche. Die Laser-Temperaturmessung aller Anwesenden ist bei Bühnendarbietungen nicht mehr notwendig.

Musik-Aufführungen möglich, Discos öffnen wieder
Neuerungen gibt es auch für Musikkapellen und Chöre: Neben den Proben sind jetzt auch wieder Aufführungen zugelassen. Der Sicherheitsabstand zwischen den Personen wird für die Chöre auf 1,5 Metern verringert und für die Musikkapellen auf einen Meter. Statt der 1/10-Regel für die Anzahl der Personen pro Quadratmeter Fläche gilt die 1/5-Regel. Fiebermessen ist für die Teilnehmender nicht mehr verpflichtend.
Ab 15. Juli können auch Diskotheken und Spielhallen wieder öffnen.

Ab 5. Juli Geschäfte wieder sonntags offen
Die Verpflichtung zur Schließung der Geschäfte an Sonntagen endet mit Juni. Demnach dürfen Geschäfte ab 5. Juli wieder an Sonn- und Feiertagen öffnen. (LPA/san)