Ab morgen können Südtirols Kunstschaffende um eine Corona-Beihilfe von 2000 Euro ansuchen. Die Spielregeln dazu hat die Landesregierung heute festgelegt. Eine Million Euro stehen bereit.
Mit einer außerordentlichen Corona-Unterstützung springt das Land den Kunstschaffenden zur Seite. (Foto: Unspash)
Die Corona-Pandemie hat das kulturelle Leben besonders stark eingeschränkt. Die Einkommensmöglichkeiten für freischaffende Künstler und Künstlerinnen haben erheblich abgenommen. Daher hat die Landesregierung nach einem ersten Kulturmaßnahmenpaket im März heute (28. Juli) auf Vorschlag der drei Kulturlandesräte Philipp Achammer, Daniel Alfreider und Giuliano Vettorato ein zweites Maßnahmenpaket geschnürt.
„Dieses außerordentliche Maßnahmenpaket von insgesamt einer Million Euro soll die Kultur als wesentlichen Teil der Kreativwirtschaft stützen und vor allem das kulturelle und künstlerische Schaffen in Südtirol wiederbeleben“, betont Landesrat Achammer. Aber über die monetäre Unterstützung hinaus möchte die Landesregierung ein deutliches Zeichen der Anerkennung für die gesamte Südtiroler Kulturszene setzen und ihr die an die Situation „angepasste Sichtbarkeit verleihen, damit sie ihre gesellschaftliche Aufgabe erneut übernehmen kann“.
Landesrat Alfreider verweist darauf, dass zwar „während der Zeit des Notstandes verschiedene kulturelle Initiativen geboren wurden, diese aber kein langfristiger Ersatz für das kulturelle Schaffen“ seien. Und für den italienischen Landesrat Vettorato ist die „Unterstützung der Kunstschaffenden notwendig, um das Überleben einer vielfältigen Kulturszene zu sichern“.
Gesuchstellung von 29. Juli bis 29. September möglich
Auf der Grundlage des heutigen Beschlusses der Landesregierung können freischaffende Künstlerinnen und Künstler aller drei Sprachgruppen ab morgen, Mittwoch, 29. Juli, und in der Folge bis zum 29. September in den drei Landesabteilungen für Kultur, der deutschen, ladinischen oder italienischen, um die außerordentliche Corona-Beihilfe des Landes in Höhe von 2000 Euro ansuchen.
Im heutigen Beschluss sind auch die Voraussetzungen aufgelistet, die dazu berechtigen, um die Unterstützung anzusuchen. Demnach können sich freischaffende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten – von der Darstellenden Kunst über Musik und bildenden Kunst bis hin zu Literatur und Film – um die Beihilfe bewerben, wenn sie seit mindestens zwei Jahren in Südtirol künstlerisch tätig sind und kein abhängiges Arbeitsverhältnis von mehr als zwölf Wochenstunden eingegangen sind. Studierende und Rentner sind von der Maßnahme ausgenommen. Vorausgesetzt wird zudem, dass die Kunstschaffenden in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwei öffentliche Projekte je Jahr nachweisen können, seien dies nun Aufführungen, Ausstellungen Lesungen oder Publikationen.
Um für die geförderten Kunstschaffenden auch in Corona-Zeiten Sichtbarkeit zu schaffen, sollen diese zusätzlich die Möglichkeit erhalten, auf Plattformen von Partnerorganisationen (Vereinigte Bühnen Bozen, Teatro Stabile di Bolzano, Fondazione Haydn Stiftung, Euregio Kulturzentrum Gustav Mahler in Toblach, BASIS Vinschgau Venosta in Schlanders, ASTRA – Zentrum für junge Kultur in Brixen, Kunsthalle West in Lana, Ost West Club Est Ovest, SAAV Südtiroler Autorinnen- und Autorenvereinigung und andere mehr) von Juli bis Oktober 2020 präsent zu sein.
Informationen finden sich auch auf der Landeswebseite #NeustartSüdtirol, über die ab morgen auch der Zugang zum entsprechenden Online-Dienst möglich ist. (LPA/jw)