Ab 2021 ist es in Italien für Privatverbraucher möglich, bei Einkäufen automatisch und unentgeltlich bei einer Kassenbon-Lotterie des Staates teilzunehmen.
Ziel dieses Projekts ist es, dem Verbraucher einen Anreiz zu geben, damit der Gewerbetreibende den Kassenbon beim Einkauf immer tippt – damit will die Regierung vor allem die Steuerhinterziehung einschränken.
Der Verbraucher muss sich zwecks Teilnahme an der Lotterie vorab auf einem Portal des Finanzamtes (www.lotteriadegliscontrini.gov.it – möglich ab 1. 12. 2020) registrieren und erhält dafür einen sog. Lotteriekodex, den er im Moment des Erwerbs dem Händler vorweisen muss. Die ansuchenden Personen müssen volljährig und in Italien ansässig sein. Der Gewerbetreibende liest dann beim Einkauf den Lotteriekodex ein und übermittelt diesen, zusammen mit der telematischen Übermittlung der Tagesinkassi, am Ende des Tages an das Finanzamt. Gleichzeitig wird automatisch ein virtuelles Lotterieticket für jeden Euro an Einkauf generiert, bis zu einem Maximum von 1000 Euro. Für Einkäufe unter einem Euro wird kein Lotterieticket zugesprochen.
Von der Teilnahme an der Lotterie ausgeschlossen sind alle Käufe mittels E-Commerce, sowie alle Einkäufe in Ausübung einer unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit. Es sind unterschiedliche Preise und wöchentliche, monatliche sowie jährliche Ziehungen vorgesehen. Mit dem Erwerb nimmt man automatisch und unentgeltlich an der Auslosung teil. Wer mit bargeldlosen Zahlungsmitteln bezahlt, dem winken höhere Prämien als bei einer Barzahlung. Bei bargeldlosen Zahlungen erhält zudem auch der Gewerbetreibende einen Teil des Gewinns. Er profitiert somit auch von der bargeldlosen Zahlung. Die Preise variieren zwischen 5000 Euro und 1 Mio. Euro bei Barzahlungen und zwischen 25.000 Euro und 5 Mio. Euro bei bargeldlosen Zahlungen für den Verbraucher sowie zwischen 5000 Euro und 1 Mio. Euro für die Gewerbetreibenden.
Die erste wöchentliche Ziehung dieser Lotterie findet am 14. Jänner 2021 und die erste Monatsziehung am 11. Februar 2021 statt. Es ist nicht notwendig, den Kassenbon aufzubewahren. Die Gewinnchancen sind zwar äußerst gering, aber mit ein bisschen Glück kann der tägliche Einkauf einen Gewinn bescheren!
Walter Gasser | Kanzlei Gasser Springer Perathoner, Eder & Oliva