Weil sich die Mehrheitsparteien intern nicht über die anstehende Verfassungsreformen (Senkung des Wahlalters für den Senat) und beim Wahlgesetz einigen konnten, hat man letzthin in der Abgeordnetenkammer für 10 Tage keine Abstimmungen mehr durchgeführt. Offiziell wurde dieser Schritt aber ganz einfach mit zu vielen positiven Covid-19-Fällen unter den Abgeordneten gerechtfertigt. Dieser parlamentsinterne „Lockdown“ hat aber wahrlich geholfen. Waren es vor zwei Wochen noch 70 Parlamentarier, die Covid-19 bedingt fehlten – weil selbst positiv getestet oder weil in Quarantäne – so sind jetzt wieder fast alle da und haben die Krankheit oder Zwangspause gut überstanden.
Das Interesse hat sich jetzt von MES, Recovery Fond, Wahlgesetz und Verfassungsreform voll auf die jüngsten Covid-19-Zwangsverordnungen verlagert. Letzthin war es im Parlament am lautesten, als es darum ging, ob das parlamentsinterne Restaurant auch aus Solidarität zu den Gewerbetreibenden in der Stadt geschlossen bleiben müsse oder nicht. Die Stadt Rom hat sich innert kürzester Zeit wieder geleert.
Der Petersplatz leer, auf der Spanischen Treppe nur vereinzelt Feriengäste und nach 18 Uhr in der Stadtmitte ein Szenario, wie es sonst so gegen zwei Uhr morgens ist. Niemand wird aber verhungern, die Römer werden sich an die neuen Gegebenheiten anpassen und sich auch untertags „verkriechen“.
Es ist aber sehr bedenklich, wenn das ganze Wirtschaftstreiben wieder gegen Null gefahren werden muss. Alles läuft auf einen Lockdown wie im April und Mai hin. Und dieses Mal hat der Ministerpräsident zum ersten Mal das Parlament vor seiner Verordnung informiert und konsultiert, statt wie üblich nachher. Dies ist schon mal ein Fortschritt, in der Hoffnung, dass man dann die Maßnahmen eher mitträgt.
Wenn wir aber dieses Mal den Wirtschaftstreibenden, die durch die letzten Covid-19-Verordnungen der Regierung wieder ihre Tätigkeit einstellen oder zurückfahren müssen, wirklich die Direktzahlungen innert Mitte November zukommen lassen sollen, dann müssen mindestens die Kammern voll „in Betrieb bleiben“. Ich hoffe es!
Es steht das Haushaltsgesetz für 2021 an. Damit sollen wieder rund 30 Milliarden Euro verteilt werden. Es steht das Europagesetz 2019/2020 an, mit welchem die italienische Gesetzgebung an die europäischen Richtlinien angepasst wird und somit zahlreiche Vertragsverletzungsverfahren eingestellt werden können.
Albrecht Plangger, Kammerabgeordneter