Mit Anfang Juli werden im Südtiroler Sanitätsbetrieb die ersten Suspendierungen jenes Personals wirksam, welches sich nicht, wie vom staatlichen Gesetz vorgesehen, gegen das Coronavirus impfen hat lassen.
Heute hat der Sanitätsbetrieb entschieden, seine 115 ungeimpften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen bereits die formale Feststellung der Nichteinhaltung der Impflicht laut dem Draghi-Dekret vom 1. April 2021 zugestellt wurde, die Möglichkeit des Zugangs zu ihren Abteilungen zu untersagen. Ab morgen ist es diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht mehr erlaubt, Dienstleistungen oder Aufgaben mit zwischenmenschlichem Kontakt oder in irgendeiner anderen Form das Risiko der Verbreitung der Infektion von SARS-CoV-2 beinhaltend, auszuüben.
Ab morgen, 1. Juli, werden also die ersten der 115 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sanitätsbetriebs suspendiert sein.
In der Zwischenzeit wird das auf Betriebsebene eingerichtete Verfahren fortgesetzt, um die Möglichkeit zu prüfen, diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in eine nicht „gefährdete“ Position oder in Smart Working zu vermitteln, aber im Falle eines negativen Ergebnisses wird die formelle Suspendierung, die vom Sanitätsbetrieb mitgeteilt wird, rückwirkend ab dem Tag der oben genannten Feststellung der Nichteinhaltung gelten.
Wichtig ist zu betonen, dass die bis jetzt ungeimpften Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sich in jeder Phase des Verfahrens impfen lassen können, wodurch auch bereits ausgesprochene Suspendierungen unwirksam werden. Bereits in den vergangenen Wochen haben sich sehr viele Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Betriebes nunmehr impfen lassen. Rund 1.500 haben zudem Gründe dargelegt, wieso für sie eine Impfung derzeit aus klinischen oder anderen objektiven Gründen nicht möglich ist. Diese müssen nun intern von den jeweiligen Fachleuten überprüft und bewertet werden.
(SF)