Zahlreiche Vermieter haben im Jahr 2021 die Miete reduziert, um den Mietern, die durch Covid-19 Probleme hatten die Miete zu zahlen bzw. unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, entgegenzukommen.
Die italienische Politik hat dieses Problem nun erkannt und gewährt den Vermietern eine finanzielle Entschädigung.
Bis zum 6. September 2021 können Vermieter, die Wohnungen in Gemeinden mit Wohnungsnot (in Südtirol sind das Bozen, Leifers, Eppan, Meran, Lana und Algund) vermieten und welche die Miete im Jahr 2021 reduziert haben bzw. reduzieren, um den Erhalt dieser Entschädigung ansuchen. Der Mietbonus steht dabei sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen mit MwSt.-Position zu.
Der Steuerbonus beträgt dabei max. 50 % der Mietreduzierung (maximal 1200 Euro pro Wohnung), die im Jahr 2021 gewährt wurde bzw. wird, und ist an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft. So muss der Mietvertrag vor dem 29. 10. 2020 abgeschlossen worden sein. Außerdem muss es sich um die Vermietung einer Wohnung in einer Gemeinde mit Wohnungsnot handeln, in welcher der Mieter seinen Wohnsitz hat. Die Mietreduzierung muss der Agentur der Einnahmen innerhalb 31. 12. 2021 gemeldet werden.
Die Ansuchen um den Mietbonus, der in Form eines Verlustbeitrages gewährt wird, können innerhalb 6. September 2021 online eingereicht werden. Dafür ist ein eigenes Formular zu verwenden. Nach dem 1.1.2022 sollen dann die Ergebnisse veröffentlich werden. Die Regierung hat für diese Maßnahme 100 Mio Euro bereitgestellt. Nachdem die öffentlichen finanziellen Mittel nicht im Überschuss vorhanden sind – und in Italien schon gar nicht – sollten die Mittel nicht ausreichen um alle Gesuche zu befriedigen, wird der Bonus gekürzt. Als Vermieter erfährt man im Jahr 2022, wie hoch der Bonus effektiv ist.
Walter Gasser | Kanzlei Gasser Springer Perathoner, Eder & Oliva