A22: Neue Möglichkeit für die Vergabe der Brennerautobahn-Konzession

Landwirtschaft: EU-Ausschuss besucht Südtirol
5. November 2021
Finanzabkommen: Ländern stehen 444 Millionen Euro mehr zur Verfügung
5. November 2021
Alle anzeigen

A22: Neue Möglichkeit für die Vergabe der Brennerautobahn-Konzession

Über die weitere Vorgehensweise bei der Bewerbung um die Konzession der Brennerautobahn A22 berichteten LH Kompatscher und LH Fugatti heute (4. November) bei einer Pressekonferenz in Salurn.

Mit der definitiven Genehmigung des Infrastrukturdekrets im römischen Senat heute (4. November) eröffnet sich eine neue Möglichkeit für die Vergabe der Konzession der Brennerautobahn (A22), die seit ihrem Ablaufen im April 2014 provisorisch verlängert wurde. Über die nun geplanten Schritte haben im Rahmen einer Pressekonferenz in Salurn die Landeshauptmänner Südtirols und des Trentino, Arno Kompatscher und Maurizio Fugatti, berichtet.
Die Änderung des Abschnitts zur Brennerautobahn im Infrastrukturdekret ermöglicht es der Brennerautobahn AG, in der das Land Südtirol, die Autonome Provinz Trient und die Region Trentino-Südtirol die Mehrheit halten, aber die Gebietskörperschaften bis Modena vertreten sind, den Weg der Öffentlichen-Privaten-Partnerschaft (PPP – Public Private Partnership) zu beschreiten. Dieses alternative Verfahren zur Ausschreibung der Konzession wird vom Infrastruktur- und Mobilitätsministerium und dem Wirtschafts- und Finanzministerium abgewickelt und sieht vor, dass die Brennerautobahn AG einen Vorschlag für die künftige Führung der Autobahn unterbreiten kann. In der Folge findet eine Ausschreibung statt, an der sich eventuelle konkurrierende Vorschläge beteiligen, und deren Siegerprojekt bestimmt wird. Schneidet das Siegerprojekt besser als das Projekt der Autobahngesellschaft ab, kann die Brennerautobahn AG ihr Vorzugsrecht geltend machen und die Konzession unter Erfüllung derselben Voraussetzungen wie das Siegerprojekt erhalten.
Landeshauptmann Fugatti erklärte die Vorteile der Öffentlich-Privaten-Partnerschaft im Vergleich zur Ausschreibung der Konzession und zur Vergabe der Konzession an eine rein öffentliche Gesellschaft (Inhouse): Die mehrjährige (mindestens 30-jährige Konzession) könne rasch vergeben werden, die Betreibergesellschaft sofort operativ sein, die Kontrolle weiterhin in der Hand der Gebietskörperschaften liegen sowie Investitionen in Autobahn, Straßennetz und Intermodalität erfolgen. Zudem stünde nicht nur die reine Autobahnkonzession im Mittelpunkt, sondern die Förderung integrierter Mobilitätskonzepte. „Mit der neuen Möglichkeit durch das Infrastrukturdekret sind die Aktionäre der A22 Hauptakteure bei der Vergabe der künftigen Konzession“, unterstrich LH Fugatti. „Auf dem Spiel steht die Führung des Brennerkorridors in den nächsten Jahrzehnten im Interesse der Gebietskörperschaften sowie die Möglichkeit, bedeutende Investitionen in die Nachhaltigkeit und Mobilität der betroffenen Gebiete zu tätigen.“
„Heute ist nicht ein Endpunkt, sondern ein neuer Startpunkt. Als öffentliche Gesellschafter freuen wir uns über die neue normative Regelung“, erklärte LH Kompatscher, der der Hoffnung Ausdruck verlieh, dass die Konzession nun rasch vergeben werden könne und sie in den Händen der Brennerautobahn AG bleibe. „Nun kann ein neues Kapitel für die Brennerautobahn und die Gebiete, die sie durchquert, aufgeschlagen werden. Ziel ist es, im Sinne eines „Green Corridor“ auf nachhaltige Projekte und Wasserstoff zu setzen und damit die Emissionen zu reduzieren sowie die Digitalisierung voranzutreiben, um die Zahl der Verkehrsunfälle zu senken. Eine Gesellschaft, die das betroffene Territorium widerspiegelt und zu dessen Wohle handelt, ist die beste Lösung“, zeigte sich Kompatscher überzeugt. (red/mpi)