Abgeordnetenkammer – Finanzkommission – Katasterreform: Abstimmungsergebnis 23 zu 22. Vielleicht hat gerade unsere Stimme letzthin die Regierung bei der Reform des Katasters in der Finanzkommission vor einer Krise bewahrt. Das Rechtslager stemmt sich gegen diese auch von Europa geforderte Reform. Bei diesem Thema spürt man die herannahenden Wahlen und viel Populismus. Laut Ministerpräsident Draghi werde es durch die Katasterreform keine höhere Steuerbelastung geben, gerade für regulär eingetragene Gebäude. Die Reform brauchte es, weil die Katastermappen aus dem Jahr 1939 stammen und Unregelmäßigkeiten ausgemerzt werden sollen. Bisher habe man alle ICI- bzw. IMU-Regelungen auf der Basis von 33 Jahre alten Werten berechnet. Nun brauche es Strategien, um nicht ins Kataster eingetragene Gebäude zu finden und die effektive Nutzungsart zu besteuern.
Mittlerweile ist im ganzen Land der Benzin- und Dieselpreis über zwei Euro auf ein historisches Hoch stiegen. Umso zäher wird daher das Regierungsdekret zur Senkung der Stromkosten diskutiert. 6 bis 10 Milliarden Euro wollte die Regierung in die Hand nehmen, um durch Steuersenkungen und einen höheren Strombonus für Kleinverdiener sowie direkte Hilfen für energieintensive Betriebe und Gemeinden die Preisentwicklung einzubremsen. Dazukommen sollen auch die höheren Mehrwertsteuereinnahmen durch den erhöhten Treibstoffpreis, auch wenn man damit den Benzinpreis um nicht mehr als 10 Cent pro Liter senken wird können.
Der Umstieg von Gas und den fossilen Energieträgern muss viel schneller vor sich gehen, dazu braucht es aber vereinfachte Verfahren und die Ausweisung der Zonen und Flächen, wo Photovoltaik zum Einsatz kommen soll, der Wind genutzt oder nach Erdwärme gebohrt werden kann. Da hapert es gewaltig, aber jetzt braucht es eben neuen Schwung bei den Investitionen. Das neue Zauberwort heißt „Energiegemeinschaften“ in allen Gemeinden zur gemeinsamen Eigenproduktion und zum gemeinsamen Eigenverbrauch ohne übertriebenen Bürokratismus.
Im Kommen ist auch das neue Berggesetz mit interessanten steuerrechtlichen Aspekten wie eine „Flat-Tax“ von 15 % für Kleinbetriebe mit Erlösen bis zu 80.000 Euro für die ersten 3 Jahre, wenn auch Jungunternehmer unter 35 Jahren mit dabei sind, sowie Steuererleichterungen beim Kauf der Erstwohnung und Stärkung der peripheren Infrastrukturen in der Gesundheitsversorgung, bei der Kinderbetreuung, beim Breitbandanschluss usw.