Über 5000 denkmalgeschützte Bauten in Südtirol können mittels Monumentbrowser besucht werden. Letzthin galt die Aufmerksamkeit des Landesdenkmalamtes besonders auch den Technischen Kulturgütern.
Mit dem digitalen Portal Monumentbrowser des Landesdenkmalamtes lassen sich die 5050 denkmalgeschützten Bauten im Lande digital besuchen. Neben einem Bild des Gebäudes sind die wichtigsten Denkmaleigenschaften beschrieben, und ein direkter Umstieg in die das kartografische Angebot der Landesverwaltung über Maps und WebGIS ist möglich. Im Zeitraum vom 8. Juni bis zum 7. Juli 2022 wurden 3097 Zugriffe auf den Monumentbrowser verzeichnet.
Über 3000 Zugriffe im Monat
Die denkmalgeschützten Bauten machen etwa zwei Prozent des gesamten Gebäudebestandes aus. Voraussetzung für die Denkmalwürdigkeit ist ein Alter von mindestens 50 Jahren und besondere architektonische, künstlerische, historische, volkskundliche oder technikhistorische Eigenschaften. Die Landeskonservatorin ermittelt für alle Typologien der materiellen Kulturgüter die denkmalwürdigen Objekte und eröffnet nach der Feststellung der kulturellen Bedeutung das Verfahren für eine direkte Denkmalschutzbindung. Die Denkmalschutzbindung betrifft jeweils die gesamte Bau- oder Grundparzelle und ist im Grundbuch vermerkt, das auch die Rechtsquelle darstellt.
Besondere Rolle der Technischen Kulturgüter
Ein vergleichsweise junger Bereich der Baudenkmäler sind die Technischen Kulturgüter. Sie sind ein sehr spezifischer Teilbereich der beweglichen und unbeweglichen materiellen Kulturgüter. Technische Kulturgüter sind Bauten wie Brücken, Aufstiegsanlagen, Bahnhöfe und deren Nebengebäude wie Remisen, Bahnwärterhäuser, Verwaltungsgebäude und Wohngebäude für die Bediensteten der Eisenbahn, militärische Befestigungsanlagen, Erzkästen, E-Werke, Fabriken, Sägewerke, Schmieden, Schmelzöfen, Kalköfen, Tankstellen, Wassermauern, Wasserschleusen, Ziegeleien, Bergbauanlagen oder Schutzhütten. In einem weiter gefassten Verständnis der Technischen Kulturgüter könnten auch die Sägen, Mühlen und Backöfen und Brunnen zu dieser Kategorie gezählt werden. Zu den beweglichen Technischen Kulturgütern zählt man Automobile, Motorräder, Fahrräder, Eisenbahnen und Flugobjekte, industrielle Maschinen und Anlagen, Waffen, Haushaltsgeräte und zahlreiche andere Alltagsgegenstände.
„Technische Kulturgüter sind auch Teil des kulturellen Erbes unserer Heimat und sind mit vielfältigem gesammelten Wissen, Erfahrungen, Praktiken und Identität verbunden“, betont die für Denkmalpflege zuständige Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer. „Werden sie zerstört, dann wird auch eine Quelle von Wissen und Identität beschädigt. Das Land ist durch das Landesdenkmalamt der offizielle und institutionelle Ansprechpartner für ihren Erhalt.“
Fast hundert Technische Kulturgüter unter Denkmalschutz
Derzeit stehen rund 98 Technische Kulturgüter in 24 Gemeinden unter direktem Denkmalschutz. Es handelt sich um Bahnhöfe samt Verwaltungsgebäuden, Remisen und Wohngebäuden (38), Befestigungsanlagen (20), Brücken (15), Erzkästen (1), E-Werke (8), Fabriken (3), Sägewerke (4), Schmelzöfen (2), Schmieden (2), Tankstellen (1), Wassermauern (1) und Schleusen (2) sowie Ziegeleien (1). Seit 2021 wurden die Widmannbrücke in Brixen, die Trasse der Standseilbahn auf den Virgl, die Steinbrücke in Prissian, der Froschbrunnen in Bozen und ein Eisenbahnerwohnhaus in Atzwang unter Schutz gestellt. Für die denkmalfachliche Instandsetzung der Widmannbrücke in Brixen (s. Bild) hat das Landesdenkmalamt internationale Experten für historische, vernietete Metallkonstruktionen in das Restaurierungskonzept eingebunden.
„Die Technischen Kulturgüter erzählen wichtige Teile der Landesgeschichte, wie die Geschichte des Bergbaus, der Eisenbahn, der Stromerzeugung oder des Kalten Krieges“, unterstreicht Landeskonservatorin Karin Dalla Torre, die auch ankündigt, dass „das Landesdenkmalamt in den nächsten Jahren den Gesamtbestand der Technischen Kulturgüter durch themengebundene Teilerhebungen erfassen und auf dieser Grundlage gezielte Unterschutzstellungen vorschlagen werde“.
Neben dem Landesdenkmalamt mit seinen Fachbereichen Bau- und Kunstdenkmäler, Archäologie und Archivwesen als zuständige Fachbehörde mit dem institutionellen Auftrag der Erfassung, Erhaltung, denkmalfachlichen Instandsetzung, Erforschung und Vermittlung der Technischen Kulturgüter ist das seit 1990 bestehende Kuratorium für Technische Kulturgüter um Bewusstseinsbildung und Vermittlung des Themas bemüht. (red/jw)