Die Landesregierung hat heute über die Details zu den Maßnahmen für Familien und Einzelpersonen entschieden. Mit dem Einmalbeitrag sollen die Mehrkosten für Energie und Teuerungen abgemildert werden.
Nachdem am Freitag (14. Oktober) der Südtiroler Landtag die Geldmittel für das Entlastungspaket freigegeben hat, hat die Landesregierung heute (18. Oktober) den ersten Entlastungsmaßnahmen für Familien und Einzelpersonenhaushalte grünes Licht erteilt. Insgesamt stehen dafür 55 Millionen Euro zur Verfügung. „Die Leistungen des Landes ergänzen die Unterstützungsmaßnahmen, die vom Staat ausbezahlt werden“, hob Soziallandesrätin Waltraud Deeg bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung hervor. Diese Maßnahmen fügen sich ein in eine Reihe an weiteren außerordentlichen Leistungen, wie die ans Landeskindergeld gebundene Einmalzahlung von 400 Euro pro Kind oder 500 Euro als einmalige Sonderleistung des Beitrages für Wohnungsnebenkosten, erinnerten Landesrätin Deeg und Landeshauptmann Arno Kompatscher. „Das Problem, dass die Strom- und Gasrechnung teuer ist, betrifft alle, darum ist die Unterstützungsleistung auf den Haushalt bezogen“, ergänzte der Landeshauptmann.
600 Euro für Familien mit minderjährigen Kindern
Konkret wurde heute bestätigt, dass es zwei Unterstützungsleistungen gibt: Zum einen erhalten Familien mit minderjährigen Kindern einen Beitrag in Höhe von 600 Euro. Dieser steht allen Empfängerfamilien zu, die einen ISEE-Wert von 40.000 Euro nicht überschreiten und die Anspruch auf das Landeskindergeld haben. Wer das Landeskindergeld bereits bezieht, muss kein weiteres Ansuchen stellen. Voraussichtlich wird der Beitrag ab Dezember über die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) ausbezahlt. Wer das Landeskindergeld noch nicht bezieht, kann noch bis Ende Dezember 2022 jederzeit online oder über ein Patronat darum ansuchen. Voraussichtlich werden rund 34.000 Familien in Südtirol diesen Einmalbeitrag des Landes beziehen.
500 Euro für Haushalte mit ISEE-Wert unter 40.000 Euro
Die zweite direkte Leistung steht allen weiteren Haushaltsformen zu, sprich Rentnerinnen und Rentnern, Familien mit volljährigen Kindern, Familien ohne Kinder und Alleinlebende. Auch hier gilt die Grundvoraussetzung, dass der ISEE-Wert 2022 den Betrag von 40.000 Euro nicht überschreitet. Wer den Beitrag von 500 Euro pro Haushalt beziehen möchte, muss darum ab Anfang Dezember online oder über ein Patronat einen Antrag stellen. Landesrätin Waltraud Deeg rät allen Interessierten, sich bereits jetzt über ein Steuerbeistandszentrum (CAF) den ISEE-Wert des eigenen Haushalts berechnen zu lassen, um dann im Dezember um den Landesbeitrag ansuchen zu können. Um den Landesbeitrag angesucht werden kann voraussichtlich bis Ende Februar 2023, ab dem Jahreswechsel brauchte es dafür jedoch die ISEE 2023. (ck)