Das Vorabkonkordat mit dem Fiskus

Neuer Glanz fürs Gerstgras
2. August 2024
Geschichtsträchtiges Schenna
2. August 2024
Alle anzeigen

Das Vorabkonkordat mit dem Fiskus

Einer der wichtigsten Punkte der Steuerreform von der Regierung Meloni ist das zweijährige Vorabkonkordat.
Dieser völlig neue Ansatz ermöglicht es Freiberuflern und Kleinunternehmen (auch Personen- und Kapitalgesellschaften mit einem Einkommen unter 5.164.569 Euro) ihr zu versteuerndes Einkommen bereits für die nächsten 2 Jahre festzulegen. Als Basis werden die ISA-Daten herangezogen und mittels eines Aufwertungsalgorithmus das Solleinkommen für 2024 und 2025 ermittelt. Der Vorteil: Wer dieser Vorausberechnung zustimmt unterliegt in den Jahren 2024 und 2025 für Sachverhalte innerhalb dieses Konkordats keiner Steuerprüfung. Normalerweise wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt, indem von den Einkünften die absetzbaren Kosten abgezogen werden, auf das so ermittelte versteuernde Einkommen werden dann die Steuern sowie die Sozial­abgaben berechnet. Ist das Einkommen hoch wird das hohe Einkommen besteuert, ist das Einkommen niedrig, wird das niedrige Einkommen besteuert..

Ziel der präventiven Festsetzung ist es, das Einkommen auf einen Betrag anzuheben, der dem ISA-Index 10 entspricht. Der Steuerpflichtige zahlt dann für die Jahre 2024 und 2025 Steuern und Sozialabgaben auf dieses vorausberechnete Ergebnis. Dieses Ergebnis gilt sowohl für niedrige Einkommen (eine Ausnahme ist nur bei einem Einkommensrückgang von über 50 % vorgesehen) als auch für höhere Einkommen (sofern keine nicht erklärten Einnahmen oder nicht abzugsfähigen Kosten nachgewiesen werden). Das Vorabkonkordat findet keine Anwendung auf die Mehrwertsteuerabrechnung, die weiterhin wie gewohnt zu erfolgen hat.
Auch die Buchhaltungspflichten sind weiterhin wie gewohnt zu erfüllen. Steuerpflichtige, die dem System der Pauschalbesteuerung unterliegen, können das Vorabkonkordat ebenfalls anwenden, jedoch vorerst nur für den Steuerzeitraum 2024. Dies ist insofern ein Vorteil, als die Einkommen 2024 bereits Ende Oktober abschätzbar sind.

Erste Praxisbeispiele zeigen, dass die vorgeschlagenen Ergebnisse für die Jahre 2024 und 2025 teilweise erhebliche Steigerungen vorsehen. Da sich die Ergebnisse an den ISA-Richtwert 10 orientieren, fällt die Steigerung umso höher aus je niedriger der ISA- Wert des Vorjahres war. Das Vorabkonkordat ist vor allem für Steuerpflichtige interessant, die für die nächsten 2 Jahre eine sichere Ertragsentwicklung erwarten können. Die meisten Steuerpflichtigen werden jedoch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten auf dieses Instrument verzichten.