Der Punkteführerschein für Baustellen

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Der Punkteführerschein für Baustellen

Ab dem 1. Oktober 2024 gilt der neue Punkteführerschein für alle Unternehmen, die auf Baustellen tätig sind. Im Oktober genügte noch eine Eigenerklärung, ab November muss das Ansuchen auf Ausstellung des Punkteführerscheins mittels digitalem Antrag beim nationalen Arbeitsinspektorat gestellt werden.

Ähnlich wie beim Kraftfahrzeug-­Führerschein erhalten die Unternehmen ein Startguthaben von 30 Punkten, das bei Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften schrittweise reduziert wird. Durch zusätzliche Maßnahmen kann das Punktekonto auf maximal 100 Punkte erhöht werden. Der Punkteführerschein gilt für alle Unternehmen und Selbständigen, die physisch auf Baustellen tätig sind, unabhängig von der Art der Tätigkeit und unabhängig davon ob sie Arbeitnehmer beschäftigen oder nicht. Ausnahmen bestehen nur für reine Lieferanten ohne Montagearbeiten und für geistige Dienstleistungen (z. B. Architekten oder Ingenieure). Unternehmen, die über eine besondere Qualifikation (SOA) verfügen, sind unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls von dieser Pflicht befreit.

Für die Anmeldung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Handelskammereintragung
• Gültiger Nachweis der Sozialversicherungsbeiträge (DURC),
• Nachweis über die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen zur Arbeitssicherheit.
• Bescheinigung über die steuerliche Ordnungsmäßigkeit (DURF)
• Ernennung eines Verantwortlichen für den Präventions- und Schutzdienst (RSPP)

• Für Unternehmen außerhalb der EU, Vorlage einer Eigenerklärung, dass das Dokument nach italienischem Recht anerkannt ist, oder andernfalls Antragstellung in Italien. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Unternehmen alle Voraussetzungen erfüllen müssen. Vielmehr hängen die Anforderungen von der Struktur und den Besonderheiten des jeweiligen Unternehmens oder Selbstständigen ab.
Bei festgestellten Verstößen gegen die Sicherheitsvorschriften werden Punkte vom Konto abgezogen. Im schlimmsten Fall kann ein vollständiger Punkteverlust zu einem Baustellenverbot führen. Das System ergänzt die bereits bestehenden Strafen bei Verstößen gegen die Sicherheitsbestimmungen.Unternehmen ohne gültigen Punk­teführerschein müssen mit einer Mindeststrafe von 6000 Euro rechnen. Der für die Baustelle Verantwortliche wird ebenfalls mit einer Verwaltungsstrafe belegt. Mit der Einführung dieses neuen Qualifizierungssystems reagiert die Regierung auf mehrere schwere Arbeitsunfälle. Die Regierung erhofft sich dadurch mehr Sicherheit am Arbeitsplatz.